Haftung und gesetzliche Rahmenbedingungen für Calisthenics Parks

Haftung und gesetzliche Rahmenbedingungen für Calisthenics Parks

Rahmenbedingungen für einen Calisthenics Park
Viele Calisthenics Parks entstehen aktuell auf einem öffentlichen Grund. Daher ist das Thema der Haftung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein Thema mit dem sich jeder für die Planung eines Parks in der eigenen Stadt auseinandersetzen sollte.


Haftung
Für die Planung eines Calisthenics Parks sind verschiedenste Vorschriften bezüglich Höhen, Fallschutz und Sicherheitsabständen zu beachten. Beispielsweise wäre es grob fahrlässig eine solche Anlage auf einer Betonfläche ohne fallbremsende Elemente wie Kies oder Mulch zu bauen. Diese Rahmenbedingungen sind Laien aber meist absolut unbekannt, daher empfiehlt es sich immer einen Fachberater hinzuzuziehen.


Aufbau durch Fachfirmen
Fachfirmen die schon länger im Bereich des Spielplatzbaus oder ähnlicher Projekte unterwegs sind, haben natürlich auch für Calisthenics Parks große Erfahrungen in der Planung. Grundsätzlich unterscheiden sich Spielplatzgeräte im Bezug auf Sicherheit nicht viel von Sportgeräten in der Öffentlichkeit.

Wenn ihr den Aufbau durch eine Fachfirma plant seit ihr auf der sicheren Seite, denn die Haftung wird im wesentlichen von dem getragen der diese Anlage errichtet hat.

Die Hersteller bauen solche Anlagen im Regelfall mindestens nach der internationalen Norm DIN 79000 (Permanently Installed Outdoor Fitness Equipment) bestenfalls sogar nach EN 1176-1:2008 (Playground Equipment).

Viele Städte und Gemeinden wünschen darüber hinaus eine Prüfung des TÜVs der aufgebauten Anlagen durch die Fachfirmen. Hier sind unter Umständen in der Kalkulation für die Parkkosten diese Kosten zu berücksichtigen.


Selbstbau eines Calisthenics Parks
Beim Eigenbau ist Vorsicht geboten. Der jenige der den Park vor Ort installiert trägt in erster Linie die Haftung für die aufgebauten Geräte. Ihr solltet entsprechend über alle wichtigen Rahmenbedingungen und Grundlagen umfangreich informiert sein. Wir empfehlen euch darüber hinaus euch genau mit den beiden oben bereits genannten Normen auseinander zu setzen. (DIN 79000/EN 1176-1:2008).

Es gibt durchaus Beispiele in Deutschland bei denen Parks aus einer solchen Initiative entstanden sind. Hierbei ist jedoch anzuführen das die uns bekannten Beispiele von Facharbeiters in ihrer Freizeit erstellt worden sind z.B. von einem hauptberuflichen Metallbauer.

Darüber hinaus wurde bei uns bekannten Anlagen zur Sicherheit eine umfangreiche TÜV-Prüfung vor Freigabe durchgeführt. Dieser Prozess hatte eine zeitlich erhebliche Verzögerung zur Folge. Hintergrund ist die Abnahme einer Individuallösung. Im Gegenzug dazu lassen sich Fachhersteller ihre Basisgeräet einmal zertifizieren, so daß nur der Aufbau vor Ort geprüft werden muss. Dies ist bei der zeitlichen Planung absolut zu berücksichtigen.


Unsere Empfehlung
Wenn ihr nicht gerade die absoluten Profis in Sachen Metallbau seid und bereits Projekte im öffentlichen Raum begleitet habt empfehlen wir euch Fachfirmen bei der Planung und dem Bau des Parks einzuschalten.

Die meisten Firmen erstellen Modelle eurer Parks nach euren Vorstellungen und setzen diese dann enstprechend der geltenden Rahmenbedingungen um.

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